Der Tod des Vermieters:
Was Mieter wissen sollten

Der Tod eines Vermieters ist eine Situation, die für Mieter Unsicherheiten mit sich bringen kann. Viele fragen sich, ob der Mietvertrag weiterhin gilt, an wen die Miete gezahlt werden soll und ob es zu Änderungen kommt. Dieser Artikel klärt die wichtigsten rechtlichen Aspekte und gibt praktische Hinweise für Mieter.

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Ja, der Mietvertrag bleibt auch nach dem Tod des Vermieters unverändert bestehen. Der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ aus § 566 BGB gilt hier sinngemäß: Der Mietvertrag geht automatisch auf den Erben des Vermieters über. Für Mieter bedeutet das, dass sie weiterhin die gleichen Rechte und Pflichten haben wie zuvor.

Die Erben des Vermieters treten in dessen Rechte und Pflichten ein. Dies bedeutet, dass sie als neue Vermieter fungieren und die Verwaltung der Immobilie übernehmen müssen. Falls mehrere Erben vorhanden sind, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Die Kommunikation und die Mietzahlungen müssen dann mit dieser Gemeinschaft oder einem bevollmächtigten Vertreter abgewickelt werden.

Bis zur Klärung der Erbschaft sollten Mieter die Miete weiterhin auf das bisherige Konto des verstorbenen Vermieters überweisen. Sobald die Erben bekannt sind, teilen diese in der Regel ein neues Konto mit. Wichtig ist, dass Mieter die Zahlungsanweisungen schriftlich dokumentieren und nur an die offiziell benannten Erben oder einen Nachlassverwalter zahlen.

Der Tod des Vermieters allein ist kein Grund für eine Kündigung des Mietvertrags. Mieter und Erben sind gleichermaßen an die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen und -gründe gebunden. Die Erben können jedoch in Ausnahmefällen kündigen, etwa wenn ein berechtigtes Interesse besteht, z. B. Eigenbedarf.

Wenn mehrere Personen den Vermieter beerben, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Diese muss gemeinschaftlich über das Mietverhältnis entscheiden. Das kann die Kommunikation erschweren, insbesondere wenn die Erbengemeinschaft uneins ist. In solchen Fällen können Mieter verlangen, dass ein Vertreter benannt wird, um die Kommunikation zu erleichtern.

Wenn die von Ihnen gezahlte Miete zurücküberwiesen wird, beispielsweise weil das Konto des verstorbenen Vermieters geschlossen wurde, dürfen Sie das Geld nicht einfach behalten. Die Mietzahlung bleibt weiterhin Ihre Pflicht, und das Geld gehört rechtlich den Erben oder dem Nachlass. In solchen Fällen sollten Sie:

  1. Die Zahlung dokumentieren: Bewahren Sie den Nachweis über die Rücküberweisung auf.
  2. Die Erben oder einen Nachlassverwalter kontaktieren: Fragen Sie nach einer neuen Kontoverbindung, um die Zahlung erneut vorzunehmen.
  3. Nicht eigenmächtig handeln: Vermeiden Sie es, die Miete einfach einzubehalten, da dies zu rechtlichen Problemen führen kann.

Sollten Sie unsicher sein, ist es ratsam, juristischen Rat einzuholen, um Konflikte zu vermeiden.

Wenn Sie ein Schreiben erhalten, in dem Sie aufgefordert werden, die Miete auf ein neues Konto zu überweisen, sollten Sie vorsichtig vorgehen, um Betrug zu vermeiden. Folgende Schritte helfen, die Echtheit des Schreibens zu überprüfen:

  1. Prüfen Sie die Absenderdaten: Stellen Sie sicher, dass das Schreiben von einer nachvollziehbaren Quelle stammt, z. B. einem Nachlassverwalter, einem Notar oder den Erben selbst.
  2. Nachweise verlangen: Bitten Sie um eine Kopie des Erbscheins oder eine Vollmacht, die die Berechtigung zur Änderung der Zahlungsmodalitäten bestätigt.
  3. Telefonische Rückfrage: Kontaktieren Sie den Absender unter einer offiziell bekannten Nummer, um die Angaben zu bestätigen.
  4. Eigentumsauskunft über das Grundbuchamt: Gegen Vorlage des Mietvertrags können Sie beim Grundbuchamt eine Eigentumsauskunft beantragen. So stellen Sie sicher, dass die angegebene Person tatsächlich der Eigentümer oder dessen Vertreter ist.
  5. Juristischen Rat einholen: Bei Unsicherheiten kann ein Anwalt oder ein Mieterverein helfen, die Echtheit des Schreibens zu klären.
  6. Zahlung dokumentieren: Bewahren Sie das Schreiben und alle Korrespondenzen auf, um im Streitfall Beweise zu haben.

Niemand wird Sie für Sorgfalt verurteilen. Wenn aber das Geld an Betrüger überwiesen wird, ist es für immer weg. Vorsicht ist besonders geboten, wenn das Schreiben unprofessionell wirkt oder Druck ausgeübt wird. Im Zweifel sollten Sie die Miete weiterhin auf das bisher bekannte Konto überweisen, bis die Echtheit des Schreibens zweifelsfrei geklärt ist.

  1. Wenn Sie ein Schreiben erhalten, in dem Sie aufgefordert werden, die Miete auf ein neues Konto zu Klärung der Erbschaft abwarten: Mieter sollten geduldig sein, da die Klärung der Erbschaft einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
  2. Zahlungsbelege sichern: Alle Mietzahlungen sollten ordnungsgemäß dokumentiert werden, insbesondere wenn sich die Kontodaten ändern.
  3. Kontakt suchen: Sobald die Erben bekannt sind, ist es sinnvoll, Kontakt aufzunehmen und die weiteren Schritte zu besprechen.
  4. Rechte und Pflichten prüfen: Falls die neuen Vermieter Änderungen vorschlagen, sollte der Mietvertrag und die Rechtslage geprüft werden.

Der Tod des Vermieters ändert grundsätzlich nichts am Mietvertrag. Mieter behalten ihre Rechte und Pflichten, während die Erben in die Position des Vermieters eintreten. Eine klare Kommunikation mit den neuen Ansprechpartnern ist entscheidend, um Unklarheiten zu vermeiden. Bei rechtlichen Fragen oder Konflikten ist es ratsam, juristischen Rat einzuholen.

  • § 566 BGB: Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“
  • § 1922 BGB: Gesamtrechtsnachfolge bei Tod
  • § 2032 BGB: Erbengemeinschaft
  • § 1960 BGB: Nachlasspflegschaft
  • § 1601 BGB: Verpflichtungen aus Unterhaltspflichten
  • Grundbuchordnung (GBO): Eigentümerauskunft beim Grundbuchamt