Silvester – Schäden durch Feuerwerk: Kugelbomben und ihre Folgen für Vermieter und Eigentümer

Der Jahreswechsel ist für viele ein Grund zum Feiern, doch in Berlin-Schönefeld und anderen Stadtteilen kann der Einsatz von Feuerwerkskörpern wie Kugelbomben erhebliche Schäden nach sich ziehen. Was bedeutet das für Vermieter und Eigentümer? Wie können Versicherungen helfen, und welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es bei Schadenersatz und Mietausfall?

wohnhaus garten

Kugelbomben sind mächtige Feuerwerkskörper, die aufgrund ihrer Sprengkraft nicht nur ein optisches Spektakel bieten, sondern auch erhebliche Schäden verursachen können. In dicht besiedelten Wohngebieten wie Berlin-Schönefeld stellen sie eine Gefahr für Gebäude, Fahrzeuge und sogar für die Sicherheit von Bewohnern dar.

Häufige Schäden durch Kugelbomben:

  • Fassadenschäden: Abplatzender Putz oder zerstörte Dämmungen.
  • Dachschäden: Geborstene Dachziegel oder durchschlagene Dachfenster.
  • Brände: Feuer durch herabfallende Funken oder unsachgemäße Handhabung.
  • Sachschäden: Beschädigte Balkone, Gartenmöbel oder Fahrzeuge.

Vermieter und Eigentümer können auf verschiedene Versicherungen zurückgreifen, um Schäden abzudecken:

  • Wohngebäudeversicherung: Deckt Schäden an der Immobilie ab, wie etwa durch Feuer, herabfallende Teile oder Explosionen.
  • Hausratversicherung: Schützt Eigentümer vor Schäden an beweglichem Inventar, etwa Möbeln auf Balkonen.
  • Haftpflichtversicherung des Verursachers: Falls der Verantwortliche ermittelt wird, können Ansprüche über seine private Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden.
  • Glasversicherung: Spezialisierte Zusatzversicherung, die Schäden an Fenstern und Glastüren abdeckt.

Tipp: Dokumentieren Sie Schäden umfassend mit Fotos und melden Sie diese umgehend Ihrer Versicherung.

Wenn der Verursacher der Schäden bekannt ist, können Eigentümer zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Dies umfasst:

  • Schadenersatz: Für Reparaturen oder Ersatz beschädigter Teile.
  • Schmerzensgeld: Falls Personen verletzt wurden.
  • Folgekosten: Beispielsweise für Hotelübernachtungen, falls Wohnungen unbewohnbar werden.

Ein Problem stellt jedoch oft die Identifizierung des Täters dar. Ohne Zeugen oder eindeutige Beweise bleibt der Eigentümer häufig auf den Kosten sitzen.

Schwere Schäden können dazu führen, dass Mietwohnungen vorübergehend unbewohnbar sind. Für diesen Fall können Vermieter den Mietausfall geltend machen:

  • Gebäudeversicherung: Viele Policen schließen Mietausfall mit ein, sofern der Schaden versichert ist.
  • Verursacherhaftung: Falls der Verantwortliche bekannt ist, können Mietausfälle ebenfalls geltend gemacht werden.

Hinweis: Mieter haben das Recht, die Miete zu mindern, wenn die Wohnung nicht genutzt werden kann.

Wenn eine Wohnung infolge von Schäden durch Feuerwerkskörper wie Kugelbomben unbewohnbar wird, hat dies sowohl für Vermieter als auch für Mieter weitreichende Konsequenzen. Neben finanziellen Einbußen entstehen auch rechtliche Verpflichtungen, die beide Parteien beachten müssen.

Folgen für Vermieter

  1. Mietausfall:
    • Vermieter können die Mietzahlungen für die Dauer der Unbewohnbarkeit nicht verlangen, es sei denn, die Gebäudeversicherung deckt Mietausfälle.
    • Bei versicherbaren Schäden sollte die entsprechende Police rechtzeitig aktiviert werden.
  2. Instandsetzungskosten:
    • Vermieter sind verpflichtet, die Schäden zeitnah zu beseitigen, um die Wohnung wieder bewohnbar zu machen.
    • Verzögerungen können zu weiteren rechtlichen und finanziellen Nachteilen führen.
  3. Haftungsrisiken:
    • Sollten Schäden aufgrund von Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflichten (z. B. ungesicherte Dachziegel) entstanden sein, kann der Vermieter haftbar gemacht werden.

Pflichten des Vermieters

  1. Schadensbehebung:
    • Der Vermieter muss die Schäden umgehend reparieren lassen und für die Wiederherstellung der Bewohnbarkeit sorgen.
    • Es sollte ein Zeitplan für die Reparaturen erstellt und den Mietern mitgeteilt werden.
  2. Kooperation mit Versicherungen:
    • Schäden sind der Gebäudeversicherung zu melden. Hierzu sind Fotos und Dokumentationen einzureichen.
  3. Alternativer Wohnraum:
    • In Einzelfällen, insbesondere wenn der Vermieter eine Ersatzwohnung anbieten kann, sollte diese den Mietern zur Verfügung gestellt werden.

Folgen für Mieter

  1. Erschwerte Wohnsituation:
    • Mieter müssen möglicherweise kurzfristig eine andere Unterkunft finden, was zu erheblichen Belastungen führen kann.
    • Zusätzliche Kosten, wie Hotelübernachtungen, können je nach Schadensursache eingefordert werden.
  2. Recht auf Mietminderung:
    • Für die Zeit der Unbewohnbarkeit entfällt die Mietzahlungspflicht vollständig oder anteilig.
    • Mieter müssen den Schaden dem Vermieter unverzüglich melden, um ihr Recht auf Mietminderung geltend zu machen.
  3. Schadensersatzforderungen:
    • Mieter können vom Verursacher oder – falls nachweislich fahrlässig gehandelt wurde – vom Vermieter Schadensersatz für persönliche Verluste oder zusätzliche Kosten einfordern.

Pflichten des Mieters

  1. Schadensmeldung:
    • Mieter sind verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über Schäden zu informieren und die Beweissicherung (Fotos, schriftliche Berichte) zu unterstützen.
  2. Mitwirkungspflicht:
    • Mieter müssen dem Vermieter oder Handwerkern Zugang zur Wohnung gewähren, um die Schäden zu begutachten oder Reparaturen durchzuführen.
  3. Eigenes Hab und Gut sichern:
    • Der Mieter ist für die Sicherung seiner persönlichen Gegenstände verantwortlich. Schäden am Inventar können über die Hausratversicherung geltend gemacht werden.

Vorbeugung und Empfehlungen

  • Feuerwerksverbote: Klären Sie frühzeitig, ob Ihre Immobilie in einer Zone mit Feuerwerksverbot liegt.
  • Vorsichtsmaßnahmen: Stellen Sie sicher, dass potenzielle Brandherde wie Mülltonnen oder Gartenmöbel sicher abgedeckt sind.
  • Information der Mieter: Bitten Sie Ihre Mieter, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und Schäden direkt zu melden.

Fazit

Silvester bringt nicht nur Freude, sondern auch Risiken mit sich. Vermieter und Eigentümer in Berlin-Schönefeld sollten frühzeitig ihre Versicherungen überprüfen und sich über ihre Rechte und Pflichten informieren.

Schäden durch Kugelbomben können erhebliche Kosten verursachen, doch mit dem richtigen Schutz und einer durchdachten Vorgehensweise lassen sich die Folgen minimieren.


Bei Schäden durch Kugelbomben oder andere Feuerwerkskörper sollten die folgenden Versicherungen je nach Schadensart informiert werden:

  1. Wohngebäudeversicherung
  • Zuständig für: Schäden am Gebäude selbst, wie beschädigte Fassaden, Dachschäden, geborstene Fenster oder durch Feuer verursachte Schäden.
  • Hinweis: Wichtig ist eine rechtzeitige Meldung mit detaillierten Schadensdokumentationen (Fotos, Rechnungen, Berichte).

  1. Hausratversicherung
  • Zuständig für: Schäden an beweglichem Inventar im Haus oder auf dem Balkon (z. B. Möbel, Elektrogeräte, Dekoration).

Hinweis: Schäden im Außenbereich, wie auf dem Balkon, müssen in der Police explizit mitversichert sein.

  1. Haftpflichtversicherung des Verursachers
  • Zuständig für: Die Deckung von Schäden, die nachweislich durch Dritte verursacht wurden (z. B. durch Nachbarn oder Unbekannte).
  • Hinweis: Wenn der Verursacher identifiziert werden kann, ist dies die erste Anlaufstelle für Schadenersatzansprüche.

  1. Glasversicherung

Zuständig für: Beschädigungen an Fenstern, Türen oder anderen Glaselementen.
Hinweis: Diese Versicherung greift nur, wenn eine zusätzliche Glasversicherung abgeschlossen wurde.

  1. Ertragsausfallversicherung (bei Vermietern)
  • Zuständig für: Mietausfälle, wenn durch Schäden Wohnungen unbewohnbar werden und keine Mietzahlungen mehr eingehen.

Hinweis: In der Regel Bestandteil einer erweiterten Wohngebäudeversicherung.

  1. Rechtsschutzversicherung

Zuständig für: Unterstützung bei juristischen Streitigkeiten, z. B. bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen oder bei unklaren Haftungsfragen.
Hinweis: Informieren Sie die Rechtsschutzversicherung, wenn es zu einem Rechtsstreit kommen könnte.

  1. Kfz-Versicherung
  • Zuständig für: Schäden an Fahrzeugen, die durch Feuerwerkskörper verursacht wurden.
  • Teilkasko: Deckt Schäden durch Brand oder Explosionen.
  • Vollkasko: Deckt auch Schäden durch mutwillige Beschädigungen oder Vandalismus.

Tipp: Halten Sie für jede Schadensmeldung folgende Unterlagen bereit:

  • Fotos der Schäden
  • Eine Beschreibung des Schadenshergangs
  • Zeugenberichte (falls vorhanden)
  • Quittungen oder Rechnungen für Reparaturen oder beschädigte Gegenstände

Das frühzeitige Informieren aller relevanten Versicherungen hilft, die Regulierung der Schäden zu beschleunigen.

Nach Eintritt eines Schadens sind sowohl Vermieter als auch Mieter verpflichtet, Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag sowie aus allgemeinen rechtlichen Grundsätzen (§ 254 BGB – Mitverschulden). Wer diese Pflicht vernachlässigt, riskiert, dass die Versicherung ihre Leistungen kürzt oder verweigert.

  1. Pflichten des Vermieters
  • Sicherung der Immobilie:
    Beschädigte Bereiche wie Dächer oder Fenster müssen schnellstmöglich provisorisch gesichert werden, um Folgeschäden (z. B. durch Regen) zu vermeiden.
  • Notfallmaßnahmen wie das Abdecken eines beschädigten Daches mit Planen oder die Sicherung loser Dachziegel sind essenziell.
  • Schnelle Reparaturmaßnahmen:
    Schäden, die sich verschlimmern könnten (z. B. Wasserschäden durch kaputte Fenster), sollten unverzüglich durch Fachkräfte behoben werden.
    Provisorische Lösungen sind zulässig, bis dauerhafte Reparaturen vorgenommen werden können.
  • Informieren der Versicherung:
    Die Versicherung sollte frühzeitig über die eingeleiteten Maßnahmen informiert werden, da diese möglicherweise die Kosten übernimmt.
  • Dokumentation der Maßnahmen:
    Alle Schritte zur Schadensminderung sollten dokumentiert werden (Fotos, Rechnungen), um den Nachweis gegenüber der Versicherung zu erbringen.

  1. Pflichten des Mieters
  • Unverzügliche Schadensmeldung:
    Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich über den Schaden informieren, um weitere Maßnahmen zu ermöglichen.
  • Sicherung des Hausrats:
    Bewegliche Gegenstände (z. B. Möbel, Elektronik), die durch Folgeschäden wie Wasser in Mitleidenschaft gezogen werden könnten, müssen gesichert werden.
    Schäden, die durch Vernachlässigung entstehen, könnten die Leistungen der Hausratversicherung beeinträchtigen.
  • Lüften und Trockenlegen:
    Bei Schäden durch eindringendes Wasser ist der Mieter verpflichtet, durch Lüften oder andere Maßnahmen die Entstehung von Schimmel zu verhindern.
  • Keine eigenmächtigen Veränderungen:
    Mieter dürfen keine dauerhaften Veränderungen an der Immobilie vornehmen (z. B. Reparaturen), ohne den Vermieter zu informieren, es sei denn, es handelt sich um einen absoluten Notfall.

  1. Versicherungsrechtliche Konsequenzen bei Verletzung der Pflichten
  • Leistungskürzungen:
    Die Versicherung kann die Entschädigungsleistung kürzen, wenn durch unterlassene Maßnahmen der Schaden größer wird.
  • Komplette Leistungsverweigerung:
    Bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Vernachlässigung der Schadensminderungspflichten kann die Versicherung die Zahlung verweigern.

  1. Praktische Tipps zur Schadensminderung
  • Sofortmaßnahmen ergreifen:
    Prüfen Sie direkt nach dem Schaden, welche Maßnahmen erforderlich sind, und führen Sie diese schnell durch.
  • Dokumentation:
    Fertigen Sie Fotos und Berichte der Schäden sowie der durchgeführten Maßnahmen an, um gegenüber der Versicherung den Nachweis zu erbringen.
  • Rücksprache mit der Versicherung:
    Klären Sie frühzeitig, welche Maßnahmen übernommen werden und ob bestimmte Fachkräfte (z. B. Handwerker) von der Versicherung empfohlen werden.

Die Einhaltung der Schadensminderungspflichten ist entscheidend, um größere Folgeschäden zu vermeiden und den Versicherungsschutz vollständig zu erhalten.

Das Filmen von potenziellen Tätern, die Schäden durch Feuerwerkskörper wie Kugelbomben verursachen, kann ein wirksames Mittel sein, um Beweise zu sichern. Allerdings unterliegt die Anfertigung von Videoaufnahmen strengen rechtlichen Regelungen, insbesondere in Deutschland, da hierbei Persönlichkeitsrechte und Datenschutzvorschriften betroffen sind.

  1. Rechtliche Grundlage für Videoaufnahmen
  • Recht auf Beweissicherung:
    In bestimmten Situationen dürfen Videoaufnahmen angefertigt werden, wenn sie der Beweissicherung für strafbare Handlungen oder Schadensersatzansprüche dienen (§ 1004 BGB, § 823 BGB).
    Voraussetzung ist, dass eine konkrete Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorliegt und die Aufnahme als Beweis erforderlich ist.
  • Schutz der Persönlichkeitsrechte:
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG) schützt Personen vor ungerechtfertigten Aufnahmen. Das Filmen im privaten oder öffentlichen Raum ist nur zulässig, wenn es verhältnismäßig und gerechtfertigt ist.
  • Datenschutzrechtliche Vorschriften (DSGVO):
    Videoaufnahmen, die personenbezogene Daten (z. B. Gesichter) enthalten, unterliegen der DSGVO. Eine Verarbeitung solcher Daten ist nur bei berechtigtem Interesse oder Einwilligung zulässig.

  1. Zulässigkeit von Videoaufnahmen
  • Öffentlicher Raum:
    Das Filmen im öffentlichen Raum (z. B. Straßen, Gehwege) ist grundsätzlich zulässig, wenn keine gezielte Überwachung stattfindet.
    Eine Aufnahme ist erlaubt, wenn ein berechtigtes Interesse, wie die Beweissicherung, vorliegt und keine andere Möglichkeit besteht.
  • Privater Raum:
    Aufnahmen auf privatem Grundstück, das Ihnen gehört oder von Ihnen bewohnt wird, sind erlaubt, wenn sie zur Abwehr von Gefahren dienen (z. B. Überwachung der Fassade).
    Das Filmen von Nachbarn oder angrenzenden Bereichen ist jedoch unzulässig, da dies das Recht auf Privatsphäre verletzt.
  • Tatortüberwachung:
    Wird eine Person beim mutmaßlich illegalen Zünden von Kugelbomben gefilmt, ist dies in der Regel zulässig, solange die Aufnahmen ausschließlich der Beweissicherung dienen und nicht weiter verbreitet werden.

  1. Einschränkungen und Risiken
  • Unverhältnismäßige Überwachung:
    Dauerhafte Videoüberwachung oder das wahllose Filmen von Menschen ist unzulässig und kann rechtliche Konsequenzen haben.
  • Verbot der Veröffentlichung:
    Die Weitergabe oder Veröffentlichung von Aufnahmen, z. B. in sozialen Medien, ist ohne Einwilligung verboten und kann eine Klage wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts nach sich ziehen.
  • Zweckbindung:
    Die Videoaufnahmen dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für den sie gemacht wurden (z. B. Beweis vor Gericht oder bei der Polizei).

  1. Empfehlungen bei Videoaufnahmen
  • Situation genau bewerten:
    Filmen Sie nur, wenn ein konkreter Verdacht auf eine strafbare Handlung besteht und keine andere Möglichkeit der Beweissicherung besteht.
  • Diskretion wahren:
    Verwenden Sie die Aufnahmen ausschließlich zur Klärung des Vorfalls (z. B. als Beweismittel für Polizei oder Gericht).
  • Polizei hinzuziehen:
    Überlassen Sie die Klärung des Vorfalls nach Möglichkeit der Polizei, die über eigene Mittel zur Beweissicherung verfügt.

Fazit

Videoaufnahmen von potenziellen Tätern dürfen in begründeten Fällen angefertigt werden, wenn sie der Beweissicherung dienen und verhältnismäßig sind. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden und die Aufnahmen ausschließlich für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.

Um rechtliche Probleme zu vermeiden, sollte im Zweifel ein Anwalt befagt werden. Dies ist keine Rechtsberatung.